Institut für Deutsch als Fremdsprache
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FAQs zum Bewerbungsverfahren

Allgemeine FAQs zum Bewerbungsverfahren

Wo kann ich mich bewerben?

Mit deutschem Hochschulabschluss:

https://www.efv.verwaltung.uni-muenchen.de/madafdt

Mit ausländischem Hochschulabschluss:

https://www.efv.verwaltung.uni-muenchen.de/madafausl

Mit welchem Vorstudium kann ich mich bewerben?

Sie sollten ein philolgisches Studium nachweisen, das linguistische und literaturwissenschaftliche bzw. kulturwissenschaftliche Elemente enhält, z.B.

  • Deutsch als Fremdsprache
  • fremdsprachige Philologien
  • allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaft
  • allgemeine Sprachwissenschaft
  • Übersetzungswissenschaft

Wir haben Ihnen eine Checkliste erstellt, an Hand derer Sie Ihre Vorqualifikation prüfen können.

Welche Durchschnittsnote meines Vorstudiums wird verlangt?

Der Notendurchschnitt muss bei mindestens 2,7 liegen.

Sollte in Ihren Unterlagen keine Durchschnittsnote ausgewiesen werden, berechnen Sie diese bitte selber. Berücksichtigen Sie dabei alle benoteten Kurse Ihres Vorstudiums. Noten, die nicht dem deutschen System entsprechen, werden automatisch im Bewerbungsformular umgerechnet.

Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl?

Grundlage der Auswahl ist die Bewertung Ihres vorangegangenen Studiums. Sie werden im Bewerbungsprozess gebeten, uns über folgende Punkte Auskunft zu erteilen:

  • Wie hoch ist der Umfang an fachwissenschaftlichen Inhalten?
  • Wie hoch ist der Umfang an Übungen / Seminaren zum wissenschaftlichen Arbeiten?
  • Wie hoch ist der Umfang an sprachpraktischen Übungen (Sprachkursen etc.)?
  • Haben Sie wenigstens eine umfangreichere wissenschaftliche Hausarbeit geschrieben (z.B. BA-Arbeit)?

Weitere Kriterien sind:

  • Sprachkentnisse bei Bewerbungen aus dem Ausland
  • Dokumentation von Praktika und / oder Berufserfahrung

Wir haben Ihnen eine Checkliste erstellt, an Hand derer Sie Ihre Vorqualifikation prüfen können.

Können Sie meine Unterlagen prüfen, ob ich mich für den Masterstudiengang bewerben kann?

Nein, bitte schicken Sie uns vor Ihrer Bewerbung keine Unterlagen zur Prüfung.

  • Wir begutachten ausschließlich Unterlagen, die im Bewerberportal hinterlegt sind. Dort müssen Sie nur die Unterlagen einstellen, die Sie uns auch per Mail schicken würden.
  • Eine Vorprüfung würde eine doppelte Prüfung bedeuten, wozu wir keine Ressorucen haben.
  • Aus einer Vorprüfung lässt sich kein Anspruch auf einen Studienplatz ableiten, daher wäre bei einer positiven Vorprüfung die Enttäuschung über eine Absage sehr groß.
  • Wir haben Ihnen eine Checkliste erstellt, an Hand derer Sie Ihre Vorqualifikation selber prüfen können um dann zu entscheiden, ob Sie sich bewerben wollen.

Welche Unterlagen benötige ich für die Bewerbung?

Für Ihre Bewerbung benötigen Sie:

  • Lebenslauf
  • Hochschulzeugnis (falls noch nicht vorhanden: Bestätigung über den zu erwartenden Studienabschluss)
  • Notenspiegel / Transcript of Records
  • Praktikumsnachweise / Arbeitszeugnisse
  • Sprachzeugnis für Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausländischen Hochschulabschluss (falls vorhanden)
  • APS-Zertifizierung für Bewerberinnen und Bewerber aus China, Korea und Vietnam
  • es ist kein Motivationsschreiben notwendig

Ich habe noch kein BA-Abschlusszeugnis bis zum Ende der Bewerbungsfrist. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Sollten Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch kein Abschlusszeugnis Ihres Vorstudiums haben, können Sie sich trotzdem bewerben.

  • Reichen Sie Ihren aktuellen Notenspiegel / Transcript of Records ein und errechnen Sie daraus Ihren aktuellen Notendurchschnitt.
  • Reichen Sie ein Dokument ein, aus derm hervorgeht, dass Sie sich im letzten Semester befinden und Ihr Studium abschließen werden.
  • Sollten Sie Ihre Abschlussdokumente innerhalb der Bearbeitungsfrist (bis 15.08.) Ihrer Bewerbung noch erhalten, dann reichen Sie diese bitte nach.
  • Sie müssen das Abschlusszeugnis spätestens bei Ihrer Einschreibung vorlegen. Bei verspätet ausgestellten Zeugnissen erfolgt die Einschreibung unter Vorbehalt und Sie haben bis Ende Oktober Zeit, das Zeugnis vorzulegen. Informieren Sie sich entweder bei der Studentenkanzlei oder der internatinalen Zulassung des RIA.

Wie viele Studienplätze gibt es?

Wir vergeben jedes Jahr 60 Studienplätze.

Meine Bewerbung wurde abgelehnt. Was kann ich machen?

Bei Interesse besteht die Möglichkeit, sich in unseren Bachelor-Studiengang einzuschreiben. Informationen zum Porgamm und den häufigsten Ablehnungsgründen finden Sie auf der Seite zum Angleichungsprogramm Master.

Bitte kontaktieren Sie auch die Fachstudienberatung.

Findet ein Eignungstest statt?

Nein, wir führen keinen Eignungstest durch.

Wir prüfen an Hand der von Ihnen eingereichten Unterlagen, ob Sie die Eingangsqualifikationen erfüllen:

  • abgeschlossenes Vorstudium aus der philologischen Fächergruppe
  • Notendurschnitt von mindestens 2,7
  • ausreichend hoher fachwissenschaftlicher Anteil am Vorstudium
  • mindestens eine umfangreichere schriftliche Hausarbeit im Vorstudium (z.B. BA-Arbeit)
  • möglichst Praktikum und / oder Berufserfahrung
  • sehr gute Kenntnisse in der deutschen Sprache (für nicht-muttersprachliche Bewerberinnen und Bewerber)
  • Prüfen Sie Ihre Vorqualifikation an Hand unserer Checkliste

Was kann ich machen, wenn meine Vorqualifikation nicht passt?

In diesem Fall können Sie sich für unseren Bachelorstudiengang anmelden und die entsprechenden Lücken füllen. Bitte kontaktieren Sie die Fachstudienberatung zur individuellen Beratung.

Wie geht es nach der Abgabe meiner Bewerbung weiter?

Nachdem Sie das Bewerbungsformular ausgefüllt, alle Anhänge im Portal hochgeladen und die Bewerbung abgeschickt haben, erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung.

Haben wir Sie für unseren Master ausgewählt, erhalten Sie von uns eine E-Mail, in der Sie uns die Annahme des Studienplatzes bestätigen müssen. Dann erstellen wir Ihnen einen Eignungsbescheid, der im Portal hinterlegt ist und von Ihnen heruntergeladen werden muss. Eignungbescheide werden aus Datenschutzgründen nicht per Mail versand.

Sollten wir Sie nicht ausgewählt haben, erhalten Sie eine Absage über das Portal.

Benötige ich für die Bewerbung ein Motivationsschreiben?

Nein

FAQs zur Bewerbung mit ausländischem Hochschulabschluss

Das RIA verlangt für den Zulassungsantrag eine Bestätigung vom Fach. Wo bekomme ich die?

In den Informationsmaterialen des RIA zum Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang steht, dass Sie eine Bestätigung des Faches über Ihre Eignung benötigen. Diese können Sie zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen

Bewerben Sie sich daher bitte parallel!

Bewerben Sie sich bei uns am Fach online und schicken Sie gleichzeitig Ihre Unterlagen mit dem Antrag auf Zulassung zum Studium per Post an das RIA (er muss dort bis zum 15.07. vorliegen). Wir bearbeiten Ihre Bewerbung ab dem 15.07. und bemühen uns. Ihnen das Ergebnis zügig mitzuteilen.

Welche Unterlagen benötige ich für die Bewerbung?

Für Ihre Bewerbung benötigen Sie:

  • Lebenslauf
  • Hochschulzeugnis (falls noch nicht vorhanden: Bestätigung über den zu erwartenden Studienabschluss)
  • Notenspiegel / Transcript of Records
  • Praktikumsnachweise / Arbeitszeugnisse
  • Sprachzeugnis für Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausländischen Hochschulabschluss (falls vorhanden)
  • APS-Zertifizierung für Bewerberinnen und Bewerber aus China, Korea und Vietnam

Muss ich mich zweimal (beim Fach und beim RIA) bewerben?

Sie müssen sich an beiden Stellen bewerben.

Wir vom Fach prüfen, ob Ihre Vorqualifikation in fachlicher Hinsicht für unseren Masterstudiengang ausreichend ist. Hinweise zu den Voraussetzungen und Kriterien finden Sie unter den allgemenen FAQs zur Bewerbung.

Außerdem haben wir Ihnen eine Checkliste erstellt, an Hand derer Sie Ihre Vorqualifikation prüfen können.

Beim RIA wird geprüft, ob Sie die formalen Zulassungsvoraussetzungen für ein Masterstudium erfüllen. Dazu gehören, ob der erste Studienabschluss anerkannt wird und ob Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.

Zugleich verlangt das RIA eine Bestätigung über Ihre Eignung vom Fach. Diese Bestätigung wird von uns direkt an das RIA nach Prüfung Ihrer Bewerbung von uns übermittelt.

Welche Sprachkenntnisse muss ich nachweisen?

Um unseren Masterstudiengang erfolgreich studieren zu können, benötigen Sie ausgezeichnete Kenntnisse in der Deutschen Sprache. Wir erwarten daher bei Ihrer Bewerbung einen Nachweis von C2 oder bei TestDaF wenigstens 3 mal TDN 5 und einmal TDN 4.

Welche Sprachnachweise sind anerkannt?

Für den Zulassungsantrag beim RIA ist der Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen erforderlich. Hinweise zu anerkannten Zertifikaten und den Mindestanforderungen finden Sie hier:

Zulassung - Sprachkenntnisse

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um formale Mindestanforderungen handelt. Um erfolgreich studieren zu können, benötigen Sie ein höheres Niveau. Sollten Sie nur diese Mindestanforderungen erfüllen, empfehlen wir Ihnen dringend studienbegleitenden Sprachunterricht vor allem in der Wissenschaftssprache Deutsch.

Ich habe noch keinen Sprachnachweis - was kann ich machen?

Falls Sie noch keinen anerkannten Sprachnachweis vorlegen können, haben Sie die Möglichkeit, diesen bis Mitte August nachzureichen. Andernfalls werden Sie vom RIA im September zur Teilnahme an der DSH-Prüfung eingeladen.

Bitte unbedingt beachten:

Bewerber, die zum Ende der Bewerbungsfrist am Fach (30.06.) keinen Sprachnachweis vorlegen können, erhalten nur in besonderen Ausnahmefällen, z.B. wegen herausragender Leistungen im Vorstudium, einen Eignungsbescheid, so dass Ihr Zulassungsantrag auch im RIA bearbeitet wird und Sie ggf. zur DSH eingeladen werden.

Wie wird meine Note in das deutsche System umgerechnet?

im Bewerbungsformular müssen Sie Ihre Durchschnittsnote eingeben. Die Umrechnung in das deutsche System erfolgt automatisch. Dazu müssen Sie aus dem Notensystem Ihres Landes die beste Note, die man erreichen kann, sowie die Note, mit der man mindestens besteht, angeben. 

Muss ich meine Unterlagen auch per Post schicken?

Nein. Wir nehmen Ihre Bewerbungsunterlagen ausschließlich online im Bewerberportal entgegen. Per Post zugeschickte Unterlagen werden nicht bearbeitet und von uns vernichtet.

Ihren Antrag auf Zulassung ans RIA schicken Sie bitte mit allen notwendigen Unterlagen per Post.


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