Institut für Deutsch als Fremdsprache
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Sprachumschaltung

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Weiterbildender Master Sprache & Kommunikation Deutsch

Zielgruppe

Der Masterstudiengang SKD richtet sich an Lehrkräfte an beruflichen Schulen, die sich im Bereich der Sprachförderung in Bereichen der Berufsintegration (BIK, BVJK) oder Fachklassen mit Sprachförderbedarf weiterqualifizieren wollen und berufsbegleitend eine entsprechende qualifizierte akademische Ausbildung erwerben möchten.

  • Hierzu zählen insbesondere: Verantwortliche im Bereich der Berufsintegration und Berufsvorbereitung an den Schulen
  • Lehrkräfte in Berufsintegrationsklassen und Fachklassen mit Sprachförderbedarf
  • Mitglieder der Schulteams Berufssprache Deutsch

Bitte beachten Sie hierzu die Zulassungsvoraussetzungen gemäß §3 der Prüfungsordnung.

Mehrwert

Infolge des verstärkten Zuzugs von Menschen aus Krisen- und Kriegsgebieten, aber auch infolge von Mobilitätsmaßnahmen zur Gewinnung von Auszubildenden aus anderen Staaten der Europäischen Union befinden sich derzeit viele SchülerInnen in den beruflichen Schulen, die migrationsbedingt noch nicht über gefestigte deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Dies stellt Lehrkräfte im unterrichtlichen Alltag vor spezielle Herausforderungen, die sich nicht nur auf die Bereiche der Berufsintegration und -vorbereitung beschränken, sondern zunehmend auch in den Fachklassen auftreten.

Im berufsbegleitenden Weiterbildungsmaster Sprache – Kommunikation – Deutsch erwerben die Absolventinnen und Absolventen fundierte wissenschaftsbasierte Kenntnisse in u. a. Sprachwissenschaft, Spracherwerbsforschung sowie Sprachlehr- und Sprachlernforschung, die sie zur Übernahme tragender Aufgaben in den Bereichen Berufsintegration und sprachsensibles Unterrichten nach dem Prinzip Berufssprache Deutsch qualifizieren.

Abschluss und Qualifikation

Mit erfolgreichem Abschluss des Studienganges wird der akademische Grad „Master of Arts" (M. A.) verliehen. In Verbindung mit dem Zweiten Staatsexamen über das Lehramt an beruflichen Schulen erhalten die AbsolventInnen zudem die Fakultas Berufssprache Deutsch.

Organisationsform

Das Studium in diesem Masterstudiengang kann nur im Wintersemester aufgenommen werden.

Der Weiterbildungsmaster ist so konzipiert, dass er neben einer Vollzeitberufstätigkeit möglich ist. Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Masterarbeit vier Semester. Insgesamt sind höchstens 32 Semesterwochenstunden (SWS) erforderlich.

Der wöchentliche Präsenztag ist während des Semesters ab dem Wintersemester 2020/21 der Montag. Durch einzelne Blockveranstaltungen an den Semesterrandzeiten und den Einsatz von online-gestützten Seminaren und Übungen können die bayerischen Schulferien frei von verpflichtenden Lehrveranstaltungen gehalten werden.

Eine kalendarische Jahresübersicht der Veranstaltungen wird mit der offiziellen Ausschreibung durch die Bezirksregierungen versandt und kann hier eingesehen werden.

Anrechnungen von Leistungen

Leistungen die in nicht-universitären Maßnahmen wie Kursen an der ALP Dillingen oder den Berufssprache-Deutsch Modulen im Referendariat erbracht worden sind, können bei vorliegender Gleichwertigkeit der erworbenen Kompetenzen nach Prüfung durch die Studiengangskoordination in begrenztem Umfang angerechnet werden. (Vgl. BayHSchG §63 (2)) Dazu zählen insbesondere:

  • Mehrtägige Seminare oder Seminarreihen an der ALP Dillingen
  • Berufssprache Deutsch Module aus dem Referendariat (ab Schuljahr 2019)
  • Kompaktfortbildung der LMU in den Regierungsbezirken aus dem Jahr 2017
  • Leistungen aus einem universitären Vorstudium (etwa Lehramt Deutsch für das Gymnasium)

Schulinterne Fortbildungen oder einzelne E-Sessions können nicht angerechnet werden. Nehmen Sie bei Fragen gerne Kontakt unter skd@daf.lmu.de auf.

Bewerbung & Förderung

Lehrkräfte staatlicher beruflicher Schulen bewerben sich nach Erhalt der Ausschreibung (KMS an Schulen im 2. Quartal) über den Dienstweg. Zugelassene Lehrkräfte erhalten die im KMS ausgewiesenen 5 Anrechnungsstunden pro Schuljahr. Lehrkräfte kommunaler Schulen bewerben sich ebenfalls über den Dienstweg. Den kommunalen Schulträgern wird empfohlen, ebenfalls Anrechnungsstunden zu gewähren.

Teilnahme ohne Förderung

Eine Teilnahme ohne Förderung ist bei Voraussetzung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 3 der Prüfungs- und Studienordnung vom 6. Dezember 2019 möglich:

  • Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses aus dem Inland oder Ausland, der für ein Lehramt qualifiziert
  • Berufserfahrung im Umfang von mindestens einem Jahr nach Abschluss des Erststudiums
  • Erwerb von insgesamt mind. 240 ECTS Punkten

Ohne Förderung werden zusätzliche Semestergebühren fällig. Nehmen Sie bei Interesse bitte Kontakt unter skd@daf.lmu.de auf.

 

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