Institut für Deutsch als Fremdsprache
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Bewerbung & Zulassung

Zulassungsvoraussetzungen

  • Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses aus dem Inland oder Ausland, der für ein Lehramt qualifiziert (Umfang 240 ECTS)
  • unbefristet beschäftigte Lehrkräfte (nur QE 4) an Berufsschulen, Berufsfachschulen oder Beruflichen Schulzentren
  • Bewerbung über den Dienstweg
  • Zulassung durch das Staatliche Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen in Bayern

Bereis nachgewiesene Kompetenzen nach § 27 der Prüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Masterstudiengang Sprache - Kommunikation - Deutsch, können auf Antrag hin anerkannt werden.

Für Unterkunft und Verpflegung sind die Studierenden selbst verantwortlich. Die Aufwendungen für ein Masterstudium können grundsätzlich als Werbungskosten in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden.

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