Bewerbung & Zulassung
Zulassungsvoraussetzungen
- Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses aus dem Inland oder Ausland, der für ein Lehramt qualifiziert (Umfang 240 ECTS)
- unbefristet beschäftigte Lehrkräfte (nur QE 4) an Berufsschulen, Berufsfachschulen oder Beruflichen Schulzentren
- Bewerbung über den Dienstweg
- Zulassung durch das Staatliche Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen in Bayern
Bereis nachgewiesene Kompetenzen nach § 27 der Prüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Masterstudiengang Sprache - Kommunikation - Deutsch, können auf Antrag hin anerkannt werden.
Für Unterkunft und Verpflegung sind die Studierenden selbst verantwortlich. Die Aufwendungen für ein Masterstudium können grundsätzlich als Werbungskosten in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden.
Downloads
- 200213_Weiterbildungsangebote SKD LMU_Flyer (301 KByte)