FAQs zur Bewerbung mit ausländischem Hochschulabschluss
Das RIA verlangt für den Zulassungsantrag eine Bestätigung vom Fach. Wo bekomme ich die?
In den Informationsmaterialen des RIA zum Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang steht, dass Sie eine Bestätigung des Faches über Ihre Eignung benötigen. Diese können Sie zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen
Bewerben Sie sich daher bitte parallel!
Bewerben Sie sich bei uns am Fach online und schicken Sie gleichzeitig Ihre Unterlagen mit dem Antrag auf Zulassung zum Studium per Post an das RIA (er muss dort bis zum 15.07. vorliegen). Wir bearbeiten Ihre Bewerbung ab dem 15.07. und bemühen uns. Ihnen das Ergebnis zügig mitzuteilen.
Welche Unterlagen benötige ich für die Bewerbung?
Für Ihre Bewerbung benötigen Sie:
- Lebenslauf
- Hochschulzeugnis (falls noch nicht vorhanden: Bestätigung über den zu erwartenden Studienabschluss)
- Notenspiegel / Transcript of Records
- Praktikumsnachweise / Arbeitszeugnisse
- Sprachzeugnis für Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausländischen Hochschulabschluss (falls vorhanden)
- APS-Zertifizierung für Bewerberinnen und Bewerber aus China, Korea und Vietnam
Muss ich mich zweimal (beim Fach und beim RIA) bewerben?
Sie müssen sich an beiden Stellen bewerben.
Wir vom Fach prüfen, ob Ihre Vorqualifikation in fachlicher Hinsicht für unseren Masterstudiengang ausreichend ist. Hinweise zu den Voraussetzungen und Kriterien finden Sie unter den allgemenen FAQs zur Bewerbung.
Außerdem haben wir Ihnen eine Checkliste erstellt, an Hand derer Sie Ihre Vorqualifikation prüfen können.
Beim RIA wird geprüft, ob Sie die formalen Zulassungsvoraussetzungen für ein Masterstudium erfüllen. Dazu gehören, ob der erste Studienabschluss anerkannt wird und ob Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.
Zugleich verlangt das RIA eine Bestätigung über Ihre Eignung vom Fach. Diese Bestätigung wird von uns direkt an das RIA nach Prüfung Ihrer Bewerbung von uns übermittelt.
Welche Sprachkenntnisse muss ich nachweisen?
Um unseren Masterstudiengang erfolgreich studieren zu können, benötigen Sie ausgezeichnete Kenntnisse in der Deutschen Sprache. Wir erwarten daher bei Ihrer Bewerbung einen Nachweis von C2 oder bei TestDaF wenigstens 3 mal TDN 5 und einmal TDN 4.
Welche Sprachnachweise sind anerkannt?
Für den Zulassungsantrag beim RIA ist der Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen erforderlich. Hinweise zu anerkannten Zertifikaten und den Mindestanforderungen finden Sie hier:
Bitte beachten Sie, dass es sich hier um formale Mindestanforderungen handelt. Um erfolgreich studieren zu können, benötigen Sie ein höheres Niveau. Sollten Sie nur diese Mindestanforderungen erfüllen, empfehlen wir Ihnen dringend studienbegleitenden Sprachunterricht vor allem in der Wissenschaftssprache Deutsch.
Ich habe noch keinen Sprachnachweis - was kann ich machen?
Falls Sie noch keinen anerkannten Sprachnachweis vorlegen können, haben Sie die Möglichkeit, diesen bis Mitte August nachzureichen. Andernfalls werden Sie vom RIA im September zur Teilnahme an der DSH-Prüfung eingeladen.
Bitte unbedingt beachten:
Bewerber, die zum Ende der Bewerbungsfrist am Fach (30.06.) keinen Sprachnachweis vorlegen können, erhalten nur in besonderen Ausnahmefällen, z.B. wegen herausragender Leistungen im Vorstudium, einen Eignungsbescheid, so dass Ihr Zulassungsantrag auch im RIA bearbeitet wird und Sie ggf. zur DSH eingeladen werden.
Wie wird meine Note in das deutsche System umgerechnet?
im Bewerbungsformular müssen Sie Ihre Durchschnittsnote eingeben. Die Umrechnung in das deutsche System erfolgt automatisch. Dazu müssen Sie aus dem Notensystem Ihres Landes die beste Note, die man erreichen kann, sowie die Note, mit der man mindestens besteht, angeben.
Muss ich meine Unterlagen auch per Post schicken?
Nein. Wir nehmen Ihre Bewerbungsunterlagen ausschließlich online im Bewerberportal entgegen. Per Post zugeschickte Unterlagen werden nicht bearbeitet und von uns vernichtet.
Ihren Antrag auf Zulassung ans RIA schicken Sie bitte mit allen notwendigen Unterlagen per Post.