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Prüfungen

Prüfungen sind alle Formen von Leistungsnachweisen (Hausarbeiten, Klausuren, Portfolios, Übungsmappen, Berichte, etc.), mit denen Sie Module abschließen und ECTS-Punkte erwerben.

Hinweise zu Plagiaten beim Erstellen von Hausarbeiten und Abschlussarbeiten:

Alle Arbeiten durchlaufen eine automatisierte Plagiatsüberprüfung. Darüber hinaus werden die Arbeiten bei Verdacht auf Plagiat durch die Übernahme von Passagen aus fremdsprachlichen Texten, die dann ins Deutsche übersetzt und nicht als Quelle zitiert werden, durch Sprecher*innen dieser jeweiligen Sprachen überprüft.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf den § 24 (Täuschung, Ordnungsverstoß) der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnungen hinweisen. In schweren Fällen oder im Wiederholungsfall können Sie von allen weiteren Prüfungen ausgeschlossen und exmatrikuliert werden (§24 Abs. 3).

Frist für die Anmeldung

Der Zeitraum liegt jeweils zu Beginn des letzten Semesterdrittels. Sie finden den aktuellen Zeitraum in den Semesterterminen.

Frist für die Abmeldung

Bis drei Tage vor dem festgesetzten Prüfungstermin. Die genaue Frist finden Sie in den Semesterterminen.

Bitte beachten: die Funktion arbeitet nicht zuverlässig in lsf.

  1. in lsf ausprobieren
  2. falls lsf die Fehlermedung ausgibt "Prüfungsabmeldung nicht aktiviert): E-Mail an Frau Müller mit genauer Angabe von Matrikelnummer, Studiengang und Prüfung
    Philipp-moritz.handl@verwaltung.uni-muenchen.de

Helpdesk

In einer Sondersprechstunde innerhalb der Anmeldefrist steht Herr Springer Ihnen für Fragen und die Überprüfung Ihrer Anmeldungen zur Verfügung.

Der Termin wird kurzfristig bekannt gegeben.

Frist für die Anmeldung zur Wiederholungsklausur

Der Zeitraum liegt jeweils zu Beginn des letzten Semesterdrittels. Sie finden den aktuellen Zeitraum in den Semesterterminen.

Frist für die Abmeldung zur Wiederholungsklausur

Bis drei Tage vor dem festgesetzten Prüfungstermin. Die genaue Frist finden Sie in den Semesterterminen.

Bitte beachten: die Funktion arbeitet nicht zuverlässig in lsf.

  1. in lsf ausprobieren
  2. falls lsf die Fehlermedung ausgibt "Prüfungsabmeldung nicht aktiviert): E-Mail an Frau Behrendt mit genauer Angabe von Matrikelnummer, Studiengang und Prüfung
    Philipp-moritz.handl@verwaltung.uni-muenchen.de

Wiederholungen von Hausarbeiten

Sollten Sie noch Prüfungen aus dem vorherigen Semester, die in Form einer schriftlichen Hausarbeit erbracht werden, nachreichen wollen, müssen Sie sich zu der entsprechenden Wiederholungsprüfung anmelden. Der Anmeldezeitraum entspricht dem regulären des aktuellen Semesters. Die Prüfung erscheint bei Modulprüfungen in der Regel unter dem Titel des Seminars, aus dem die Hausarbeit entstand, in Außnahmefällen auch unter der abstrakten Modulbezeichnung aus den entsprechenden Studienordnungen. Gehen Sie bitte nach der Modulnummer vor und beachten Sie, dass Sie den korrekten Prüfer auswählen.

Sollten Sie außerhalb des Angebotsturnus des Seminars die Hauarbeit nicht einreichen, müssen Sie im nächsten Semester, wenn das Modul im Angebotsturnus wieder auf dem Programm steht, ein Seminar daraus besuchen.

Die Annahme von Hausarbeiten, deren Seminarbesuch länger als 2 Semester zurück liegt, ist ausgeschlossen.

Wer nicht über lsf angemeldet ist, ist nicht berechtigt an einer Prüfung teilzunehmen. D.h. selbst wenn Sie eine Hausarbeit einreichen, wir die Note jedoch nicht verbuchen können, gilt die Leistung als nicht erbracht und Sie müssen im kommenden Semester zum regulären Termin antreten.

Wo finde ich die Klausurtermine?

Die Termine erfahren Sie in den Lehrveranstaltungen oder unter Semestertermine.

Was mache ich wenn es technische Probleme gibt?

Schreiben Sie Frau Harr (harr@daf.lmu.de) eine Mail, falls es technische Probleme gibt.

Nennen Sie Ihre Matrikelnummer, Ihren Studiengang, die Version der Prüfungsordnung und das Modul; in diesen Fällen können die lsf-Einstellungen geprüft und bei Fehlern reagiert werden.

Kann ich unangemeldet teilnehmen?

Unangemeldete Teilnahme ist nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Studiengangswechsel, Wiederholung bei Beurlaubung) möglich und muss immer vorher mit dem Prüfer und Frau Harr abgesprochen werden.

Ich habe vergessen, mich zu einer Prüfung anzumelden.

Sie sind nur dann zur Teilnahme an Prüfungen (Klausuren, Hausarbeiten, Übungsaufgaben, Portfolios etc.) berechtigt, wenn Sie angemeldet sind. Anderfalls können Ihre Noten nicht verbucht werden. In diesem Fall müssen Sie die Prüfung ein Semester später ablegen.

Kann mich der Koordinator / Prüfer zu einer Prüfung an- bzw. davon abmelden?

Prüfungsan- und -abmeldungen sind juristische Vorgänge, welche die Prüfungs- und Studienordnung (PStO) Ihres Studienganges betreffen, dafür tragen Sie selber die Verantwortung. Aus diesem Grund müssen Sie diese An- und Abmeldungen immer bestätigen, entweder während des Anmeldezeitraums in lsf durch Setzen des entsprechenden Häkchens oder direkt am Prüfungsamt per Unterschrift bei nachträglicher manueller Anmeldung.

Ihr Prüfer oder Koordinator verfügt in lsf über keine Rechte, diese Funktionen auszuführen und ist juristisch auch nicht befugt, die PStO in diesem Punkt zu vollziehen. Das darf nur das Prüfungsamt.

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